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Projektgebühren
und Vermittlungsgebühren
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Teilnahmegebüren
werden von den verschiedenen Organisationen von Workcamps selbst festgelegt,
und können in den einzelnen Projektbeschreibungen nachgelesen werden.(Änderungen
vorbehalten) Diese Gebühr wird bei der Ankunft in dem Gastland, bzw
bei der Ankunft im Workcamp direkt in bar an den Projektleiter bezahlt.
Ausnahme:
R.V.O verlangt bei Bestätigung eines Workcamps sofort eine Banküberweisung
des Betrags für das Workcamp.
Mit
der Teilnahmegebühr an die Organisation des Gastlandes ist die Verpflegung
und Unterkunft bei einer Gastfamilie abgegolten. Die geleistete Arbeit
ist freiwillig und wird nicht bezahlt. Sollte ein Teilnehmer in einer selbstgesuchten
Unterkunft übernachten wollen, muss das vor Beginn des Workcamps mit
dem Projektleiter abgesprochen und genehmigt werden. Ein Turistikvisum
muss beantragt werden, da Volontärarbeit keine eigentliche Arbeit
ist. |
Die
Vermittlungsgebühr für ein Workcamp beträgt 95.-- Euro.
Sie
ist im Ganzen vom Antragsteller zu überweisen. Im Falle einer nicht
Vermittelbarkeit - wenn keine Plätze mehr frei sind oder ein Workcamp
ausfällt - bezahlt "Workcamp Vermittlung" den gesamten Vermittlungsbetrag
zurück.
Bei
einer Absage des Antragssteller - gleich aus welchem Grund - wird keine
Vermittlungsgebühr zurückerstattet. Bei einer Anmeldung eines
weiteren Workcamps innerhalb eines Kalenderjahres beträgt die Gebühr
60.-- Euro.
Anfragen
werden nur nach einer formellen Anmeldung bei "WV" bearbeitet. Unverbindliche
Auskünfte gibt es aber bereits vorher per E-Mail oder Telefon.
Ausnahmen
in Einzelfällen möglich - die Gebühr muss aber in jedem
Fall an "WV" überwiesen werden. |
Anmeldeformular
deutsch (für ein besseres Verständnis) Anmeldeformular
englisch
das
englische Formular muss an "WV" per realer Post geschickt werden! |
| Applicationform
für UKIKIUTA: download |
| Teilnahmebedingungen
download
Bankdaten
download |
| Und
nun noch die "10
Goldenen Regeln" für die Teilnahme in einem Workcamp. |